Unsere AGBs / Mietbedingungen:
Eigentum: Das Mietgerät bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich
Eigentum des Vermieters.
Eigentum des Vermieters.
Verwendung: Die Wartungs- und Betriebsarbeiten sind korrekt auszuführen.
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Mietsätze : Alle Mietsätze werden zu Tages / Wochen / Monatsansätzen berechnet.
Nutzungsdauer = 7 Std. pro Tag. Mehrstunden werden zu Std. Ansätzen verrechnet.
Auf Wunsch kann auch nach Betr. Std ( Min. 2 Betr. Std. / Tag)
abgerechnet werden.
Auf Wunsch kann auch nach Betr. Std ( Min. 2 Betr. Std. / Tag)
abgerechnet werden.
Zusätzliche
Kosten: Treibstoffe: Werden zum aktuellen Tagespreis verrechnet.
Transporte: Bring und Holservice aller Maschinen. Fragen Sie uns an.
Transporte: Bring und Holservice aller Maschinen. Fragen Sie uns an.
Reperaturen. Bei Samstagvermietungen wird kein Reperaturservice angeboten. ________________________________________________________________________________
Verrechnung: Monatlich oder nach Absprache. Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe
des Mietgegenstandes.
Haftung: Der Mieter ist verantwortlich sich nach geltendem Gesetz
zu instruieren über den Gebrauch von Mietgeräten:
Der Mieter haftet für Beschädigungen am Mietgegenstand.
Der Mieter ist verantwortlich für die nötigen Wartungsarbeiten.
Der Mieter ist verantwortlich bei Verlust o. Diebstahl des Mietgegenstandes.
Der Mieter haftet an Schäden gegenüber Dritten.
Der Vermieter haftet weder für Schäden, die durch den Betrieb des
Mietgerätes entstehen, noch für Kosten durch Ausfall des Mietgerätes.
zu instruieren über den Gebrauch von Mietgeräten:
Der Mieter haftet für Beschädigungen am Mietgegenstand.
Der Mieter ist verantwortlich für die nötigen Wartungsarbeiten.
Der Mieter ist verantwortlich bei Verlust o. Diebstahl des Mietgegenstandes.
Der Mieter haftet an Schäden gegenüber Dritten.
Der Vermieter haftet weder für Schäden, die durch den Betrieb des
Mietgerätes entstehen, noch für Kosten durch Ausfall des Mietgerätes.
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Strassenfahrten Sind nur mit immatrikulierten Fahrzeugen gestattet und auf korrekt abgesperrten
Baustellen /
Gerichtsstand: Sitz der Gesellschaft Rentus GmbH / Wahlweise Domizil des Schuldner
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Wartungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf die Kontrolle des Ölniveaus, Schmierung
und Betankung der Maschinen.
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Bevor Sie Grabarbeiten ausführen, klären Sie vorher ab,ob sich im Arbeitsbereich:
- Installationen befinden
- Elektrokabel / Örtliche Gemeindebetriebe / Kraftwerk
- Telefonleitungen / Swisscom / Cabelcom unsw.
- Wasserleitungen / Örtliche Gemeindebetriebe/ Wasserwerk
- Gasleitungen / Örtlicher Gasnetzbetreiber/ Gaswerk
- Kabel TV / Örtlicher Kabelfernsehbetreiber
Sichern Sie Ihre Baustelle ab: Absperrung / Beleuchtung.
Betreten Sie keine ungesicherte, grössere Aushübe.
Halten Sie Unbefugte (z.Bsp. Kinder) von Ihrer Baustelle fern.
Lesen Sie die Betriebsanleitungen und Sicherheitsanweisungen
der jeweiligen Mietgeräte.
Betreten Sie keine ungesicherte, grössere Aushübe.
Halten Sie Unbefugte (z.Bsp. Kinder) von Ihrer Baustelle fern.
Lesen Sie die Betriebsanleitungen und Sicherheitsanweisungen
der jeweiligen Mietgeräte.
Tragen Sie die nötige Schutzbekleidung:
- Gehörschutz
- Schutzbrille
- Helm
- Arbeitshandschuhe
- Arbeitsschuhe