Eigentum:
Das Mietgerät mit Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Untervermietung: Nur nach Absprache mit dem Vermieter. Eine Überführung ins Ausland ist verboten.
Verwendung:
Die Betriebs- und Wartungsarbeiten sind korrekt auszuführen.
Mietpreise
Benutzung der Maschinen: Pro Tagesansatz:
Max. 7 Std. per Arbeitstag. Samstage sind in der Wochen-Monatspauschale nicht inbegriffen. Mehrstunden werden nach Std. Ansatz verrechnet.
Zusätzliche Kosten:
Transport: (Bring und Holservice) nach Aufwand: Jeep mit Fahrer plus Anhänger per Std. Fr. 140.-
Treibstoffe (wenn nicht nachgefüllt) Diesel / Benzin: Tagespreis plus Arbeit.
Reinigung der Mietgeräte wenn nötig nach Aufwand
Std. Fr. 80.- inklusive Waschanlage.
Verrechnung:
Monatlich o. nach Rückstellung des Mietgerätes. 30 Tage Netto.
Haftung:
Der Mieter ist verantwortlich sich nach geltendem Gesetz zu instruieren über den Gebrauch von Mietmaschinen. Der Mieter haftet für Beschädigungen am Mietgegenstand. Der Mieter ist verantwortlich für die nötigen Wartungs-arbeiten. Der Mieter ist verantwortlich bei Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes. Der Mieter haftet an Schäden gegenüber Dritten. Der Vermieter haftet weder für Schäden, die durch den Betrieb des Mietgerätes entstehen noch für Kosten durch Ausfall des Mietgerätes.
Strassenfahrten:
Sind nur mit immatrikulierten Fahrzeugen gestattet (Nr. Schild).
Gerichtsstand:
Biel
Preise:
- exkl. Treibstoff
- exkl. Diamantverschleiss(Schneidemaschinen)
- exlk. Eisenverschleiss(Bohrhämmer/Spitzhämmer)
- exkl. Meisselverschleiss Baumstrunkfräse
Bei Std. Miete werden pro Tag mindestens 2 Betr. Std verrechnet. Für Kleingeräte die nur sporadisch verwendet werden (In Zusammenhang mit Baggermieten) gewähren wir Spezialkonditionen = Paketpreise Vibroplatten / Grabenstampfer / Laser / Raupendumper / Spitzhämmer etc.
Für Langzeitmieten verlangen Sie bitte eine Offerte.
Alle Preise exkl. MWST. in CHF